FAQ
Beantwortung häufig gestellter Fragen
01Muss man Mitglied der Freimaurer sein, um in die Schanzenresidenz einzuziehen?
Die Aufnahme in die Schanzenresidenz erfolgt unabhängig von der religiösen oder gesellschaftlichen Stellung des Bewohners. Eine Mitgliedschaft in einer Freimaurerloge ist nicht notwendig. Die Vereinigten fünf Hamburgischen Logen sind lediglich Gründer und Träger des Heimes.
02 Steht die Schanzenresidenz für jeden älteren Menschen offen?
Die Schanzenresidenz ist ein staatlich anerkanntes Alten- und Pflegeheim. Grundsätzlich sollte für einen Einzug daher die Einstufung durch den MDK in eine Pflegestufe (Pflegestufe 1 – 3) oder die Feststellung der Heim-Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe 0) vorliegen. Sollte weder eine Pflegestufe noch die Heim-Pflegebedürftigkeit vorliegen, ist das Heimentgelt der Pflegestufe 0 ausschließlich aus eigenen Mitteln zu bestreiten; die Pflegekassen sowie ggf. das Sozialamt werden sich dann nicht an den Kosten beteiligen.
Soweit eine Einstufung in eine Pflegestufe noch nicht erfolgt ist, sind unsere Fachkräfte bei der Antragstellung gern behilflich.
03 Gibt es ein Minimalalter für den Einzug?
Eine Altersgrenze für einen Einzug in die Schanzenresidenz gibt es nicht; zur Zeit woh-nen Menschen zwischen 60 und über 100 Jahren in unserer Einrichtung. Sie alle suchen in einer beschützenden Umgebung eine hochqualitative Pflege und Betreuung sowie die Gemeinsamkeit mit Menschen, die den gleichen oder einen ähnlichen Lebenshintergrund haben.
04 Welche Heimkosten sind in dem monatlichen Preis enthalten?
Unsere Preise beinhalten alle Kosten, die Sie für ein Leben in Ruhe und Sicherheit brauchen. Neben allen notwendigen Pflegeleistungen, vier Mahlzeiten am Tag, und alkoholfreien Getränke beinhalten unsere Preise auch das gesamte Kultur- und Freizeitangebot. Lediglich Ihre persönlichen Ausgaben wie Friseur, Abonnements oder Telefonkosten fallen darüber hinaus an.
05 Wer sorgt sich um mich, wenn ich krank werde?
Alle Pflegekräfte unseres Hauses sind ausgebildete Altenpfleger oder Altenpflegehelfer. Wie in einem guten Krankenhaus wird sich ein festes Team im Krankheitsfall um Sie kümmern. Bei der Wahl des Arztes können Sie sich wahlweise auf Ihren bisherigen Arzt verlassen oder auf die kompetenten Mediziner vertrauen, die regelmäßig die Schanzenresidenz besuchen.
06 Haben Sie eine eigene Pflegestation?
Die Schanzenresidenz hat keine gesonderte Pflegestation. Denn anders als in vielen Residenzen sind alle unsere Zimmer und Apartments für die Pflege in allen Pflegestufen geeignet. Auch wenn Sie im Laufe Ihres Aufenthaltes einen höheren Pflegebedarf benötigen, bleiben Sie immer in Ihrem Apartment und damit in der gewohnten Umgebung.
07 Kann ich mein Haustier mitnehmen?
Leider ist die Haltung von Haustieren aus hygienischen und sicherheitsrelevanten Gründen nur sehr eingeschränkt möglich. Mögliche Ausnahmen sind hauszahme Kleintiere wie Vögel in geeigneten Käfigen. Allerdings muss der Bewohner jederzeit in der Lage sein, das Tier allein zu versorgen.
08 Ich verfüge nur über eine kleine Rente. Gibt es dennoch die Möglichkeit für mich, in der Schanzenresidenz zu wohnen?
Die Höhe des persönlichen Einkommens ist für den Einzug in die Schanzenresidenz bei Heim-Pflegebedürftigkeit oder Einstufung in die Pflegestufen 1 – 3 nicht relevant. Sollten Ihre Einkünfte oder Ersparnisse nicht ausreichen, um die Kosten zu tragen, helfen wir Ihnen, bei der Beantragung entsprechender Zuschüsse beim Sozialamt.
Von Ihrem Einkommen wird vom Sozialamt in jeden Fall ein für Ihre persönlichen Zwecke ausreichender Betrag (das sogenannte „Taschengeld“) freigelassen.
09 Gibt es eine Warteliste?
Die Apartments sind grundsätzlich immer sehr begehrt. Daher kann es gelegentlich zu Wartezeiten kommen. Wir nehmen Sie aber gern in unsere Interessenten- oder Wartelisten auf und informieren Sie jeweils über den aktuellen Stand. Zeiten in unseren 2-Bett-Zimmern werden auf die Wartezeiten für ein Einzelapartment angerechnet; Sie erhalten dann immer Vorrang. Unser Bewohnerbüro hilft Ihnen gern hier weiter.
10 Haben die Bewohner ein Mitspracherecht?
Die Wünsche und Anregungen unserer Bewohner nehmen wir sehr ernst. Unser Beschwerdemanagement-Verfahren nimmt zum Beispiel alle Anregungen auf und erledigt diese zur beidseitigen Zufriedenheit. Außerdem steht Ihnen der Sozialdienst und der von den Bewohnern gewählte Heimbeirat als Berater zur Seite.
11 Gibt es feste Besuchzeiten?
Die Schanzenresidenz steht jedem Gast zu jeder Zeit offen. Ihre Gäste sind auch unsere Gäste und immer gern gesehen. Lediglich nach 22.00 Uhr und zu den Essenzeiten bitten wir, von Besuchen abzusehen bzw. den Besuch mit den Mitarbeitern des Wohnbereichs abzusprechen, damit hierdurch die Mitbewohner nicht unangemessen gestört oder die organisatorischen Abläufe beeinträchtigt werden.
12 Wie gehen Sie mit dem Sicherheitsbedürfnis der Bewohner um?
Die Sicherheit unserer Bewohner liegt uns sehr am Herzen. Für seine individuelle Sicherheit verfügt jedes Apartment über Notrufknöpfe („Schwesternruf“) am Bett und im Bad; außerdem verfügt jedes Apartment über ein Haustelefon, das auch für das Festnetz gegen Gebühr freigeschaltet werden kann Für unser Brandmanagement wurden wir von der Hamburger Feuerkasse in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr Hamburg für vorbildlichen Brandschutz ausgezeichnet.
13 Habe ich immer die gleiche Pflegekraft?
Unsere Pflegekräfte sind jeweils festen Wohnbereichen und Bewohnern (Bezugspflege) zugeteilt. Denn unsere Erfahrung zeigt, dass ein möglichst fester Kontakt zu bestimmte Pflegekräften eindeutig zum Wohlgefühl beiträgt. Trotz unseres 24-stündigen Pflegeangebots können Sie also davon ausgehen, dass Sie von einem kleinen und Ihnen bald wohlvertrauten Team betreut werden.
Hierzu zählen selbstverständlich auch die Servicekräfte und der Reinigungsdienst.
