Preise
Qualität muss nicht teuer sein
Die Schanzenresidenz hat mit allen Pflegekassen und den Sozialträgern einen Versorgungsvertrag abgeschlossen. Die Pflegeentgelte richten sich nach den Vergütungsvereinbarungen und der LQV mit den Pflegekassen. Grundsätzlich sollte für den Einzug die Einstufung durch den MDK in eine Pflegestufe (1-3) oder die Feststellung der Heimbdürftigkeit (Pflegestufe 0) erfolgen. Liegt diese Feststellung nicht vor, kann zwar eine Aufnahme erfolgen, die Kosten der Pflegestufe 0 müssen dann aber aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) aufgebracht werden. |
Im Heimpreis sind sämtliche Kosten für Pflege, Apartment, Verpflegung sowie Kultur- und Freizeitprogramme enthalten. Eine Beteiligung der Pflegekassen an den Heimentgelten richtet sich nach der Einstufung durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen). Sollten die übrigen Kosten nicht aus eigenen Mitteln getragen werden können, kann beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Für den privaten Bedarf wird dann vom Sozialamt ein monatliches Taschengeld gezahlt. |
Die Kinder der vom Sozialamt unterstützten Bewohner der Schanzenresidenz sind grundsätzlich verpflichtet, ihre bei uns lebenden Eltern zu unterstützen. Daher kann das Sozialamt prüfen, inwiefern die Angehörigen zu einer Zuzahlung herangezogen werden können. Die Grenzwerte dieser möglichen Zuzahlung berechnen sich nach der individuellen Lebenssituation des potentiellen Unterstützers, dem ein erheblicher Teil seines Einkommens für die eigene Lebenserhaltung und die Unterstützung seiner eigenen Familie zugestanden wird. Bitte nehmen Sie mit unserem Bewohnerbüro Kontakt auf. Die Mitarbeiter werden gemeinsam mit Ihnen Ihre individuellen Kosten ermitteln. |
