Preise

Qualität muss nicht teuer sein

Die Schanzenresidenz hat mit allen Pfle­ge­kassen und den So­zial­trä­gern einen Ver­sorg­ungs­ver­trag ab­ge­schlo­ssen. Die Pflege­ent­gelte rich­ten sich nach den Ver­gütungs­verein­bar­ungen und der LQV mit den Pfle­ge­kassen.

Grund­sätz­lich sol­lte für den Ein­zug die Ein­stufung durch den MDK in eine Pflege­stufe (1-3) oder die Fest­stel­lung der Heim­b­dürftig­keit (Pflege­stufe 0) er­fol­gen. Liegt diese Fest­stel­lung nicht vor, kann zwar eine Auf­nahme erfol­gen, die Kosten der Pflege­stufe 0 müssen dann aber aus ei­gen­en Mit­teln (Ein­kom­men und Ver­mögen) auf­ge­bracht wer­den.

Im Heimpreis sind sämtliche Kosten für Pflege, Apartment, Verpflegung sowie Kultur- und Freizeitprogramme enthalten.

Eine Beteiligung der Pflegekassen an den Heimentgelten richtet sich nach der Einstufung durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen). Sollten die übrigen Kosten nicht aus eigenen Mitteln getragen werden können, kann beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Für den privaten Bedarf wird dann vom Sozialamt ein monatliches Taschengeld gezahlt.

Die Kinder der vom Sozial­amt unter­stütz­ten Be­woh­ner der Schanz­en­resi­denz sind grund­sätz­lich ver­pflich­tet, ihre bei uns le­ben­den El­tern zu un­ter­stütz­en. Daher kann das Sozial­amt prü­fen, inwie­fern die An­ge­höri­gen zu einer Zu­zahl­ung heran­ge­zo­gen wer­den kö­nnen. Die Grenz­werte die­ser mög­lich­en Zu­zahl­ung be­rech­nen sich nach der indi­viduel­len Lebens­situa­tion des potent­iel­len Un­terstüt­zers, dem ein er­heb­lich­er Teil sei­nes Ein­kom­mens für die ei­gene Lebens­erhalt­ung und die Unter­stützung seiner ei­genen Fami­lie zu­ge­stan­den wird.

Bitte nehmen Sie mit unserem Bewohner­büro Kontakt auf. Die Mit­ar­beiter wer­den ge­mein­sam mit Ihnen Ihre in­dividuel­len Kosten er­mit­teln.